Tierhaltung in Mietwohnung - müssen alle Parteien gleich behandelt werden?

Hallo zusammen, eine Freundin von mir überlegt, ob sie sich eine Katze zulegen soll. In ihrem Mietvertrag ist jedoch die Haustierhaltung untersagt. Allerdings haben ihre Nachbarn (5 Parteien) 1 Katze und 2 Hunde (verteilt aufs ganze Haus). Leider weiß sie nicht, ob der Vermieter davon Kenntnis hat. Darf sie sich eine Katze zulegen? Muss der Mietvertrag alle Parteien gleichberechtigt behandeln?

16 Antworten

Der Mietvertrag muss beachtet bleiben. Ich würde einfach noch mal beim Vermieter nachfragen und auch auf die anderen Parteien verweisen.

Um jeden Ärger zu vermeiden solltest Du das mit Deinem Vermieter abklären....mit der Begründung....Die anderen haben ja auch Haustiere....vieleicht hat da der Vermieter auch zugesagt.

Ich würde auf jeden Fall eine nette Anfrage beim Vermieter anbringen. Einfach so ein Tier zu halten, kann zu Streit führen, wenn es untersagt ist.

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