Katzen vorrübergehend in der Wohnung halten. Darf ich das?

Hallo! Es geht um folgendes : Meine Freundin muss die nächsten 1 1/2 Wochen bei mir einziehen, da bei ihr das Gas abgestellt wird und die Wohnung eiskalt ist ... nun, die Vermieterin hat mir kurzerhand verboten die zwei Katzen von meiner Freundin in meiner Wohnung zu halten, warum auch immer ... Ist die Frage ... Darf ich es trotzdem für den kurzen Zeitraum von 1 1/2 Wochen oder muss ich mich an das halten, was mir meine Vermieterin vorschreibt ??

Vielen Dank und lieben Gruß

8 Antworten

Nö, es gibt ein Urteil vom Bundesvefassungsgericht ausdrücklich Kleintierhaltung, außer Exoten und gefährliche Haltung erlaubt. Da zieht die Vermieterin den kürzeren. Und für eine oder 2 Wochen sollte sie mal den Ball flachhalten.

Das Halten von Kleintieren, die nach Außen nicht oder kaum in Erscheinung treten, gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Daher kann der Mieter solche Tiere ohne Erlaubnis des Vermieters halten (vgl. insoweit BGH NJW 1993, 1061). Hierzu zählen Ziervögel, Fische, Hamster, Zwergkaninchen und ähnliche Lebewesen.

Nein, wenn die Vermieterin es ausdrücklich nicht möchte. Sonst riskierst Du u.U. eine Kündigung. Suche doch nach einer anderen Möglichkeit: evtl. eine andere Freundin, Nachbarin, Eltern oder sonstige tierliebe Verwandte. Evtl. auch das: Es gibt Tierschutzvereine, die sich hauptsächlich mit Katzen beschäftigen, bei uns heißt einer "Katzenhilfe". Diese Vereine haben soviele Mitglieder, man sollte wohl auch selbst Mitglied sein oder werden, daß es darunter einige gibt, die Katzen zur Urlaubszeit etc. kurz übernehmen.

Du bist ja nicht der Halter,also hältst du die Katzen nicht.Sie gehen ja wieder.L.G.

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