Darf man eine Katze in einer Wohnung direkt über einer Gaststätte halten? Es gibt keine direkte Verbindung mehr in die Gaststätte.

Ursprünglich gab es eine direkte Verbindung zwischen den Wohnungen und der Gaststätte unten. Zu diesem Zeitpunkt, wurde uns gesagt, war das Halten der Tiere aus rechtlicher Sicht nicht erlaubt. Nun ist der Zugang jedoch vollständig geschlossen. Ändert das etwas an der Rechtsgrundlage?

mfg

14 Antworten

Hey,

solange es keinen direkten Zuweg zu der Gaststätte gibt, ist die Haltung erlaubt.

Es liegt natürlich am Vermieter ob Er dies erlaubt oder nicht aber rechtlich gesehen würde der Gaststättenebtreiber keinen auf den Deckel kriegen, wenn man nur durch den Haupteingang in die Gaststätte gelangt.

Man muss halt immer an die Hygiene denken. ich nehme an, dass deswegen die Haltung von Tieren dort verboten war.

Sprich einfach nochmal den Vermieter an.

Der Vermieter kann im Mietvertrag festlegen, dass Tierhaltung vom Vermieter genehmigt werden muss (das betrifft nicht Kleintiere; Katzen dagegen schon).

Wenn der Vermieter sagt "Kein Hund, keine Katze!", dann gilt das. Die "rechtlichen" Gründe machen mir hier einen reichlich vorgeschobenen Eindruck.

Prinzipiell gilt, was vertraglich vereinbart wurde und nicht gegen das Gesetz verstösst.

Wenn im Mietvertrag steht, dass die Katzenhaltung nur solange verboten ist, wie es eine Verbindung zwischen Lokal und Wohnung gibt, kannst Du Dir eine Katze zulegen.

Wenn das Verbot der Katzenhaltung aber ohne Bedingung im Mietvertrag steht, gilt es auch jetzt. Eine mündliche Vereinbarung wäre zwar eventuell gültig, aber diese musst du erstmal beweisen. Außerdem gibt es in Mietverträgen meist die Klausel, dass Änderungen oder Zusatzvereinbarung der Schriftform bedürfen.

Einfachste Möglichkeit: Den Vermieter um die schriftliche Erlaubnis bitten.

richtig. wenn die haltung nur deswegen nicht erlaubt war, weil es einje direkte verbindung gab, und dies auch so im meitvertag steht, wäre der grund ja nun weg. ist es aber, wie meistens üblich, ohne grund untersagt, geht eine haltung nur mit einwilligung des vermeiters, oder wenn es kleintiere sind, wozu katzen leider nicht zählen (warum auch immer die nicht als kleintiere zählen..)

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