Darf ich mir eine Katze in der Wohnung halten? Mietvertrag NRW Bonn

Hallo! Ich möchte mir gerne eine Wohnungskatze zulegen und im Mietvertrag steht der nachfolgende Text,meint ihr, dass ich danach eine haben darf? Also so ne Tendenz? Das Haus hier ist sehr gut isoliert,man bekommt nichts von den Nachbarn mit. Leiderkannich erst ab Montag anrufen, dabei würde es mich jetzt schon brennend interessieren. Ich komem aus NRW falls das wichtig sein sollte.

Hier der Text:

Das grundsätzlich in begrenzter Zahl gestattete Halten von Hunden und sonstigen Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Hausverwaltung. Der betreffende Tierhalter muss dafür sorgen, dass durch die Tiere weder Schmutz noch anderweitige Belästigungen verursacht werden.hunde sind innerhalb des Hauses und der Gebäudeteile und Flächen sind sofort vom Tierhalter zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung dieser Verhaltensregeln kann eine bereits erteilte Erlaubnis nach einmaliger erfolgloser Abmahnung widerufen werden.

12 Antworten

Diese deine Frage kann dir nur ein Mietrechtsexperte verbindlich beantworten.

Es gibt zwar Fälle, wo die Gerichte bemüht worden sind, weil es ähnliche Probleme gab, wie das von dir aufgezeigte. Und soweit mir bekannt, wurde das Halten von Katzen unter bestimmten Auflagen erlaubt ...

Aber ... wenn du auf der sicheren Seite sein willst und keinen Streit mit dem Vermieter und deinen Nachbarn riskieren willst (du weißt ja, es finden sich immer wieder Leute, denen es Genugtuung bringt, ihre Mitmenschen "anzuschwärzen" ...) dann rede doch erst mal mit deinem Vermieter, ich nehme an, dass sich diese Angelegenheit für beide Seiten zufriedenstellend erledigen lässt, wenn du höflich anfragst ... und von dir aus - ohne dazu aufgefordert zu werden - versprichst, dass du immer dafür Sorge tragen wirst, dass deine Katze andere Mieter nicht stören wird ...

Und ... wenn du die Zustimmung des Vermieters hast, dann kannst du peu a peu noch mit deinen Nachbar sprechen und ihnen (so sie nicht prinzipiell gegen Katzen sind) deine Kätzchen (oder zumindest Fotos davon) zeigen ...

Ich wünsche dir schon mal viell Freude mit deinem kätzischen Mitbewohnern ... und ... noch ein Rat: gib acht, dass du der Herr im Hause bleibst ... = ^ -_- ^ =

An Alle die mir hier weiterhelfen wollten: Leider wurde mein anfragen mit einem Satz abgeschmettert.

Der Vermieter duldet keine Ketzenhaltung. Jetzt weiß ich auch nciht mehr weiter. Umziehen ist ja auch ein teuerer Spaß.

Das tut mir echt leid für dich ... aber ... wenn der Vermieter nicht will, dann macht es wenig Sinn Gerichtsurteile zu bemühen, denn wenn der Herr will, kann er seinen Mietern das Wohnen zu Hölle machen, selbst wenn das Gesetz in diesem Falle (Katzenhaltung) auf ihrer Seite wäre.

Wie es da steht: Mit Erlaubnis ist es möglich. Und auch wenn es überall heißt, dass Katzen zu den Tierarten gehören, die keine Erlaubnis brauchen, wär mir das zu unsicher. Was macht man denn, wenn es doch Ärger gibt? Katze halt wieder weg, oder wie? Und frag dich auch, ob eine Katze ganz allein in einer Wohnung eingesperrt sein will. Da müsste eine zweite dazu, falls du auch an das Tier denken möchtest, und da wirds schon wieder schwieriger mit der Erlaubnis.

Das ist doch eindeutig. Du musst dir die** schriftliche** Genehmigung der Hausverwaltung holen, sonst vestößt du gegen den Mietvertrag, und der Vermieter kann dir kündigen.

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