Darf ich laut meinem Mietvertrag eine Katze halten?

in meinem mietvertrag heißt es wie folgt:

Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie zB Zierfischen, wellensittich, Hamster. Die gilt auch für zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung.

ich würde meinen Vermieter nur sehr sehr ungern fragen aus angst das er dann einfach nein sagt, was ich ihm zutrauen würde...

zählen denn katzen zu den kleintieren? wenn nicht, darf mir mein vermieter verbieten eine katze zu halten? ich habe mal gelesen das jeder in einer mietwohnung eine katzer halten darf, so lange der rest des hauses nicht gestört wird, weil es so keinen grund gibt dem mieter die katze zu verweigern....

ich hoffe ihr könnt mir helfen!!! danke schomal

13 Antworten

ganz aktuelles Urteil:

Gericht erleichtert Tierhaltung

Die Klausel, wonach Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt sind, stufte der Bundesgerichtshof als unwirksam ein. Für Katzenhaltung brauchen Mieter keine Erlaubnis

dpa

Für Katzenhaltung brauchen Mieter keine Erlaubnis

Die Karlsruher Richter monierten in ihrem Urteilsspruch vom Mittwoch eine Vertragsklausel, die „jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen“ von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht. Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersage, so der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VIII ZR 340/06).

Im konkreten Fall wollte der Mieter zwei Katzen anschaffen. Der Vermieter hatte ihm dies untersagt. Daraufhin kam es zum Gerichtsverfahren. Der Mieter wohnt in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. In Paragraf 8 des Mietvertrages ist die Tierhaltung stark eingeschränkt. Der Mieter bat den Vermieter, der Haltung von zwei Katzen zuzustimmen. Der Wohnungseigentümer lehnte dies ab, mit der Klage verlangte der Mieter eine Zustimmungserklärung. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.

Quelle: http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungenaid139129.html

Naja, sehe ich anders, so was ist Auslageungssache, wie auch die Regelungen in den einzelnen Mietverträgen. Wenn der Mieter ein Tier will, sollte er sich ein eigenes Haus kaufen, ich verstehe diese BGH Urteile nicht, sie sind meiner Meinung nach grob einseitig, wie man das ja leider vom BGH schon gewohnt ist als Vermieter. Glücklicherweise haben wir jetzt eine Schwarz Gelbe Regierung, die vielleicht die Sorgen und Nöte der Vermieter im Auge hat, denn wenn die Bude hinterher durch die Katze total verkratzt sind, sagen sicherlich die selben BGH Richter, dass der Mieter dies nicht fertig machen muss... Also es wird Zeit, dass die FDP hier ihre Wahlversprechen einhält, bei der nächsten Richterwahl ihre BGH und Verfassungsrichter durchsetzt und die Gesetze so ändert, wie es jetzt im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, alles andere wäre stillschweigende Enteignung und eine schallenden Ohrfeige für das leistungsbereite Volk. Die Vermieter kochen und lassen sich dies nicht mehr bieten, wie man an etlichen Reaktion von Haus und Grund sieht, ist das Maß nun voll.

leistungsbreite Volk??????????gegen verkrazte Wände,Türen kann man sich absichern.und Kinder?....die könnten auch was kaputt machen....?man kann es auch übertreiben,sorry

Ich arbeite selbst gelegentlich als Makler. ES gibt genug Möglichkeiten, die eventuellen Schäden abzusichern, z.B. Mieterhaftpflicht.

Zusammenarbeit ist besser als Konfrontation.

Und: Niemand muss Vermieter sein!

@catfan: Du sprichst mir immer wieder aus der Seele!

@mgrasek100: Na, dann freu dich mal über die schw-gelbe Koalition, die zu Recht immer mehr an Ansehen verliert! Die ewig geplagten Vermieter tun mir wirklich sehr leid, weil sie ihr Geld mit dem "nicht leistungsbereiten" Teil der Bevölkerung verdienen müssen... Bin selbst Vermieterin, aber deine Haltung deinen Mietern gegenüber finde ich eher erschreckend. Es gibt übrigens schon Landstriche, in denen Vermieter froh sein können, ihre Wohnungen vermietet zu bekommen - wahrscheinlich bist du davon nicht betroffen, dir rennen die schmarotzenden, faulen und unverschämt fordernden Mieter wahrscheinlich die Bude ein. @Raimund1: 5xDH für deinen Beitrag!

Moin,- es gibt da verschiedene Urteile bzw. Rechtsauffassubgen.-nachvollziehbar ist z.B. die, dass ein Tier, welches nach auße nicht in erscheinung tritt, nicht untersagt werden darf.-Vögel, Neerschweinchen, Hasen usw. können im Übrigen mehr riechen wie z.B. Katzen.-Welche Schäden soll ne Katze anrichten können? -Viel mehr, als Tapeten abreißen sicher nicht. §Wenn Lackierte Türen usw verkratzt werden, muss das sicherlich wieder in Ordnung, das ist klar.- 1-2 starke Raucher machen erheblich mehr Schäden in ner Wohnung, ja sogar an der Bausubstanz, wie 10 Katzen das überhaupt könnten.-Rauchen in der eigenen Wohnung kann auch keiner verbieten.-Bei Verboten v Hunden gehts meistens um Lärmbelästigung durch Bellen.-Das mach Katzen ja eher weniger.-So weit ich weia muss man für ne Katze mittlerweile auch keine Halteerlaubnis mehr haben.-Ein vernünftiges gespräch hat aber noch keinem Geschadet.-Du kannst dem Vermieter doch anbieten, dass er z.B. 1x im Jahr Kontrolle machen soll.-Das darf der sowieso.-So is man halt Freudlich und und gibt dem noch n Kaffee.-Dann sieht der selber dass die katze nix kaputtt macht.-Jeder vermieter will nur regelmäßige Mieteinküfte u. den Werterhalt seiner Investition, o. gar Altersvorsorge gesichert haben.-Ne Miezekatze steht dem Werterhalt nicht entgegen.

Es ist müßig darüber zu diskutieren ob Katzen an den Wänden kratzen oder mal durchs Haus laufen. Frage Deinen Vermieter einfach auch wenn Du Angst vor einem Nein hast. Vielleicht will er ja auch nur gefragt werden und sage ihm gleich daß ein Mietnomade für den Vermieter daß erheblich größere Problem wäre. Man sollte manche Vermieter auch mal auf die Verhältnismäßigkeiten aufmerksam machen.

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