Vermieterin sagt wir dürfen nur EINE Katze halten...?

ich weiß, diese Frage wurde schon oft gestellt und ich hab auch echt versucht was rauszubekommen im Internet, aber es steht überall was anderes. Mein Freund und ich wollen unbedingt zwei Katzen haben. Habe unserer Vermieterin geschrieben, ob es in Ordnung sei und sie meinte: ,,Ja solange im Haus niemand eine Katzenallergie hat und es bei EINER Katze bleibt, die dazu eine Wohnungskatze sein muss." Jeder der sich mit Katzen etwas auskennt weiß, dass es absolut nicht gut ist nur eine Wohnungskatze zu halten..

Habe mal in unseren Mietvertrtag geschaut und da ist dieser Punkt NICHT angekreuzt!: §9 Tierhaltung 9.1 Tiere, mit Ausnahmen von Kleintieren, von denen Gefahren oder Belästigungen nicht ausgehen können, wie beispielsweise Zierfische, Nagetiere ö.ä. in angemessener Anzahl, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Über die Zustimmung ist unter Beachtung der betroffenden Interesse im Einzelfall zu entscheiden.

9.2 Der Vermieter erteilt bereits jetzt eine Zustimmung gem. §9.1 zur Haltung von: / dieser Kasten wurde auch nicht ausgefüllt.

Heißt es, sie kann mir gar nichts wenn ich mir zwei Katzen hole? Haben halt überlegt einfach zwei zu kaufen, woher will sie denn wissen ob ich eine oder zwei habe. Andererseits habe ich auch überlegt ihr zu schreiben, welche es Gründe es hat sich zwei katzen zu kaufen.. nur wenn sie dann nein sagt, kann ich mir sich nun wirklich keine zwei Kätzchen zulegen?! Ich möchte halt auch ungerne Stress mit der Vermieterin haben..

7 Antworten

Warum lädst Du nicht einfach mal Deine Vermieterin zu  nem Kaffee ein und erklärst ihr die Prinzipien der Katzenhaltung, heisst, dass vor allem Wohnungskatzen nicht alleine gehalten werden sollten, vor allem dann, wenn sie noch klein sind.

Erst wenn sie einverstanden ist, kannst Du 2 Katzen halten.

Zwei Katzen können im übrigen ganz schönen Lärm veranstalten, wenn sie sich z.B. durch die Wohnung jagen, oder auch wenn sie sich mal in die Wolle kriegen, also könnte es doch bemerkt werden, wenn Du unerlaubt 2 Katzen hast.

Ansonsten hast Du noch immer die Möglichkeit, Dir ne erwachsene Katze aus dem Tierheim zu holen, die ans Alleinesein gewöhnt ist, oder keine andere Katze neben sich duldet.

Stimmt nicht!

Die Klausel, dass Tierhaltung erst genehmigt werden muss, ist hier NICHT Bestandteil des Mietvertrags. Das heißt, der Mieter darf in üblichen Maßen Tiere halten, ohne dass Vermieter gefragt werden muss!

Was aber nach wie vor für Kleintiere gilt und dazu gehören Katzen nun einfach mal nicht.

Davon mal abgesehen, ich würde an Deiner Stelle dringend mit der Vermieterin reden, denn wenn Dich ein missgünstiger Mitmieter verpetzt, hast Du ein Problem.

Ich hatte selbst mal Mieter mit 2 Katzen und einem ziemlich grossen Hund und eine Mitmieterin war mit den Katzen nicht einverstanden. Darauf habe ich diese Mieterin gefragt, warum sie so gegen Katzen ist.

Dabei kam heraus, dass sich die Katze eines anderen Mieters im gekippten Kellerfenster erhängt hatte und ausgerechnet ihre damals 5-jährige Tochter die Katze gefunden hat, was natürlich ein Schock für die Kleine war.

Nachdem die Mieterin von mir erfahren hat, dass die Katzen ausschliesslich in der Wohnung sind, gab sie ihren Segen.

Die Kleine durfte die Katzen besuchen, was sie natürlich gemacht hat und alles war ok.

Ich meine, Deine Vermieterin wird keine Ahnung von artgerechter Katzenhaltung haben und deshalb wäre es wichtig, mit ihr zu reden, denn meist findet man immer einen Weg.

Daran kannst du leider nichts ändern. Das Haus und die Wohnungen gehören dem Vermieter und er darf entscheiden was in seinem Haus lebt.

Stimmt so nicht! Auch wenn die urschwäbische Sicht auf das uneingeschränkte Besitzrecht des Wohneigentums dem entgegensteht: Wer eine Wohnung vermietet, tritt damit das Hausrecht an den Mieter ab. Der darf die Wohnung nach seinen eigenen Vorstellungen nutzen und ausgestalten.

Steht doch klar drin, außer bei Kleintieren nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters,. Und wenn der eben sagt er erlaubt nur eine Mieze dann is das so und du hältst dich daran oder musst umziehen.

nicht richtig gelesen.... dieser Punkt ist NICHT angekreuzt

Da braucht nix angekreuzt sein weil bei Vertragsabschluss kein Tier erlaubt wurde.

auch wieder falsch. hab mir den Mietvertrag genauer angeguckt und im kleingedruckten steht bei punkt 11: gegebenenfalls ankreuzen, ansonsten ist Tierhaltung erlaubt.

Nicht angekreuzte Textpassagen in Mietverträgen gelten auch als nicht vereinbart!

Dazu gibt es ja die Möglichkeit, durch ankreuzen den jeweiligen Vertagspassus auch vertragsgegenständlich zu machen.

Tja, wir können nichts dafür wenn wesentliche Tatsachen von dem TE verschwiegen wurden und anhand der vorliegenden Frage blieben keine anderen Antworten.

Wenn man die Frage und Angaben mal wirklich durchliest, wurde bei Vertragsabschluss diesbezüglich gar nichts ausgemacht.

Das ist selten, trifft hier aber zu.

Weitere Katzenfragen zu "Tierrecht"