Babakatze angeblich mit falschen Angaben vermittelt nun Probleme

Hallo zusammen Folgende Situation,

meine Freundin hat vergangenes Wochenende Katzenkitten abgegeben, zu dem zeitpunkt der abgabe waren die kleinen 10 wochen alt. Am Tag vor der Abgabe wurden die tiere noch vom arzt untersucht und für gesund befunden, heute meldete sich nun auf einmal eine familie bei ihr, sie hätte ein "krankes" Tier vermittelt und dasTier wäre angeblich erst 5 wochen alt obwohl der geburtstermin tierärztlich belegt . Die Familie fordert nun die tierarztkosten und den kaufpreis ein. Ist das rechtens was kann man da machen =?

Bitte um schnelle antwort da mit klage gedroht wurde und sie sich vorzeitig vorbereiten will!!!

8 Antworten

die familie kann nichts zurückfordern. das tier wurde gekauft wie gesehen. das ist bei anderen züchtern genauso. wenn das tier den besitzer wechselt, ist deine freundin für den gesundheitlichen werdegang des tieres nicht mehr verantwortlich. dazu hat sie noch das attest. sie soll sich nicht verrückt machen lassen. wer weiß ob es sich um dieselbe katze handelt oder sie falsch versorgt wurde von den neuen besitzern.

Unsinn!

Auch Züchter haben eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren! In den ersten 6 Monaten muß der Züchter beweisen, das er ein gesundes Tier verkauft hat, danach ist die Beweislast umgekehrt und der Käufer muß beweisen, dass das Tier schon beim Züchter krank war.

Das gilt als auch, wenn man erst nach 2 Jahren feststellt, das die Katze an einer Erbkrankheit wie Hüftgeleksdysplasie leidet- geht man damit vor Gericht muß der Züchter in der Regel zahlen (Kaufpreisminderung und zum Teil auch Tierarztkosten).

Ich würde mir wünschen das mehr Züchter, die kranke Tiere züchten, vor Gericht gebracht werden!

wenn ich im zooladen ein tier kaufe, haben diese überhaupt keine gewährleistungspflicht mehr sobald ich den laden verlasse. die meisten zooläden lassen sich das auch quittieren. bei den kaninchen- und meerschweinchenzüchtern ist es genauso. steht auf deren homepage.

keine gewährleistungspflicht mehr sobald ich den laden verlasse

Richtig ist, dass diese Masche gelebte Praxis ist. Das geht aber nur so lange gut, bis jemand dagegen klagt und dann Recht bekommen wird. Ein Tierkauf ist ein Kaufvertrag. Der Rest ergibt sich aus dem BGB.

das interessiert mich jetzt. was ist, wenn ich ohne kaufbeleg zum bspl. 3 kaninchen kaufe und morgen sterben sie? ist mir schon passiert. oder auf einem tiermarkt? woher kennst du dich so gut aus? hast du jura studiert?

Nein, ich habe nicht Jura studiert. Kaufvertragsstörungen interessieren mich aber, daher kenne ich mich da gut aus.

Wenn du ohne Kaufbeleg etwas erwirbst, kann der Verkäufer den Nachweis verlangen, dass du die Tiere bei ihm gekauft hast. Daher sollte man sich einen Beleg geben lassen. Das macht es einfacher...

Sterben die Tiere am nächsten Tag, so kannst du vom Vertrag zurück treten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, da durch den Tod, eine Grundlage des Vertrages entfallen ist und somit weitere Ansprüche ausscheiden.

Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer bewiesen, dass das Tier gesund ("Mangelfrei") war.

Du schriebst, der Geburtstermin ist tierärztlich belegt und daß die Tiere am Tag vor Abgabe noch vom Arzt untersucht wurden. Das kann sicher auch belegt werden. Also .... wo ist das Problem?

Nach dem logischen Menschenverstand würde jetzt wahrscheinlich jeder sagen, dass jener Käufer der Verkäuferin, in dem Fall deiner Freundin ?, nichts kann.

Das ist aber ein Irrtum, da Gewährleistungsansprüche auf Tierkäufe anwendbar sind. Nach den gesetzlichen Regelungen des BGB stehen dem Käufer somit grundsätzlich fast die gleichen Rechte zu, als hätte er eine Zahnbürste gekauft, da beides juristisch ein Kaufvertrag ist.

Ist ein Tier also "mangelhaft", so kann er gegebenenfalls Nachbesserung, Minderung, den Rücktritt oder Schadenersatz verlangen. Die Forderung kann also unter Umständen begründet sein.

Jedoch gibt es hier auch viele Schlupflöcher für Verkäufer, da sich mitunter (je nach Krankheitsbild des Tieres) die Beweislast (auch innerhalb der ersten 6 Monate) auf den Käufer umkehren kann.

Vorab verstehe ich anhand deiner Frage nicht, ob deine Freundin dieser Familie die Katze verkauft hat oder hier weiterverkauft wurde.

Hat deine Freundin tatsächlich mit dieser Familie einen Kaufvertrag vollzogen (reicht mündlich), würde ich mir die Tierarztrechnung nebst Attestierung des Krankheitsbildes übersenden lassen und diese von dem Tierarzt deiner Freundin prüfen lassen. Liegt die Inkubationszeit deutlich nach dem Kaufdatum, so würde ich alle Ansprüche ablehnen. Insbesondere kommt euch die die vorherige Untersuchung der Katze zu Gute. Dies könnte die Beweislast ebenfalls umkehren. Anderes gilt für Erkrankungen, welche der Tierarzt nicht sehen konnte, da die Krankheit (der Mangel) "versteckt" war.

Sollte die Katze nachweisbar jünger sein, als es aus euren belegten Unterlagen hervorgeht, so würde ich die Sache beruhigt ignorieren.

Seid ihr euch unsicher, so würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen. Der kann euch erst einmal beraten und alles näher prüfen.

der fachanwalt wird eine horrende rechnung schicken.

der fachanwalt wird eine horrende rechnung schicken.

Quatsch! Diese Kosten sind gesetzlich gedeckelt! Außerdem sind Erstberatungsgespräche "nicht so teuer".

Sollte an der Forderung nämlich etwas dran sein und der Käufer tatsächlich klagen, dann würde ich mich nicht einfach zurück lehnen... Lieber mal ca. 200 € ausgegeben, als sich in falscher Sicherheit zu wähnen.

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