Bin 2009 hier eingezogen mit 2 Hauskatzen. Die leider mittlerweile verstorben sind (Alter) Wie sieht das nun aus, darf ich mir wieder Hauskatzen anschaffen?
Bin 2009 hier eingezogen mit 2 Hauskatzen. Die leider mittlerweile verstorben sind (Alter) Wie sieht das nun aus, darf ich mir wieder Hauskatzen anschaffen oder nicht, im Mietvertrag steht keine Tierhaltung, mir wurde es aber bei Einzug erlaubt ?
9 Antworten
Katzen gehören nicht zu den sog. Kleintieren, bedürfen also immer der Zustimmung des Vermieters. Da gibt es auch kein Wenn und Aber.
Schau doch bitte mal in Deinen Mietvertrag. Wenn das nichts von Tierhaltung steht, frag schriftlich um Erlaubnis und laß Dir diese auch schriftlich bestätigen. Vielleicht steht ja im MV "Das Halten von 2 Katzen ist erlaubt", dann ist sowieso alles klar, manche Vermieter schränken die Haltung aber auch auf 2 evtl. beim Einzug vorhandene Katzen ein, meiner z. B. Wenn ich mir also in ein paar Jahren vielleicht eine neue Katze zulegen möchte, weil meine beiden Altertümchen verstorben sind (ich hoffe, sie werden beide 25!!!), dann muß ich erst fragen. Du solltest in jedem Fall eine Priovathaftpflichtversicherung haben, damit diese für Schäden, die die Katzen evtl. machen, aufkommt. So etwas beruhigt manche Vermieter kolossal. Viel Glück.
Das klärt ihr am Besten direkt mit dem Vermieter. Damit lässt sich jedem Ärger aus dem Weg gehen.
Katzen können nicht verboten werden, sie gehören noch zu Kleintieren. Unabhängig was im Mietvertrag steht, man darf sie halten.
Das ist leider Unsinn.
Kein Unsinn. Mit entsprechender Begründung kann die Haltung von Katzen verboten werden. Wenn es aber schon Katzen gab, die verstorben sind, dann wird es allerdings sehr schwer, eine rechtssichere Begründung für ein Verbot zu finden.
Natürlich können sie verboten werden