Bin ich verpflichtet, wenn ein Tier angefahren wurde die Polizei zu informieren?

Hallo,

ich habe heute gesehen, wie ein Hund oder Katze von einem Auto angefahren wurde, aber wieder aufgestanden und weitergelaufen ist! Der Autofahrer ist weitergefahren! Das Tier ist wahrscheinlich verletzt. Bin ich verpflichtet die Polizei zu informieren damit die nach dem Tier sucht (gefunden habe ich es allerdings nicht) oder reicht es wenn ich, so wie ich es gemacht habe, selbst nach dem Tier suche und einen Anwohner informiert habe?

5 Antworten

Wenn jemand anderes das Tier angefahren hat bist du nicht verpflichtet(glaub ich)die Polizei zu rufen,aber wenn du das Tier angefahren hast dann glaub ich schon vor allen Dingen wenn es tot ist muss es die Polizei wegschaffen

Ich habe es nicht angefahren! Das Tier ist sicher verletzt, lebte aber noch und ist davon gelaufen! Es müsste doch reichen, wenn ich einen Anwohner informiert habe, damit dem Tier schnell geholfen werden kann?

Du bist verpflichtet dich um das angefahrene Tier zu kümmern denke ich, welches entweder schon verendet ist oder irgendwo schwer verletzt unterm Strauch sitzt. Scheiß auf die Materie "Auto"!

Ich habe ja das Tier nicht angefahren! Das Tier lebte noch und ist davon gelaufen! Mein Problem ist, dass das Tier mit Sicherheit verletzt ist und ich ja nicht das Recht habe in sämtliche Gärten zu gehen und nach dem Tier zu suchen!

Ich habe das Tier nicht angefahren! Ich habe es nur gesehen und das Tier leider nicht gefunden! Der Anwohner will nach dem Tier schauen.

Weitere Katzenfragen zu "Tierrecht"