Katzenbesitzer verstorben, Erbin behandelt die Tiere nicht gut und lässt nicht mit sich reden - kann man so etwas anzeigen?

In unserer Nachbarschaft haben zwei Katzen ihr Herrchen verloren. Seine Tochter, die das Haus erbte, sperrt die beiden ständig ein und kommt nur alle zwei Tage kurz zum Füttern. Die beiden Katzen waren es gewohnt, sich draußen aufzuhalten und immer nach Hause zu kommen, wenn sie Lust dazu hatten. Nun ist ihre Freiheit völlig vorbei. Die Mieter, die oben im Haus wohnen, hören oft das Weinen der Katzen. Sie haben sich beim Katzenschutz erkundigt, was man da tun kann. Das war keine große Hilfe. Der Tierschutzverein ist ebenfalls der Meinung, man sollte mit der Besitzerin reden. Das haben die Mieter doch mehrmals versucht, leider ohne Erfolg. Die Besitzerin möchte die Tiere loswerden, scheut aber das Geld, was sie für eine Abgabe im Tierheim zahlen soll. Man müsste ihr die Tiere wegnehmen aber niemand fühlt sich verantwortlich. Kann man bei einer solchen Situation Anzeige wegen Tierquälerei erstatten?

6 Antworten



"Im allgemeinen Sprachgebrauch werden alle einem Tier von Menschen zugefügten Schmerzen pauschal als Tierquälerei bezeichnet. Rechtlich sind jedoch nur jene vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Handlungen Tierquälereien, die in Art. 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG) aufgezählt werden. Im Ein­­­zelnen sind dies das Misshandeln, das starke Vernachlässigen, das unnötige Über­­­anstrengen von Tieren oder dessen Missachtung der Würde in anderer Weise, (...) denen vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wer­den, sowie das Aussetzen oder Zurücklassen eines im Haus oder Betrieb gehaltenen Tieres, in der Absicht sich seiner zu entledigen."

Ich würde in deinem Fall eine Anzeige erstatten, da es Tierquälerei ist.


Alsoerstens ist das Veterinäramt zuständig, nicht der Tierschutz. Ich würde aber an Deiner Stelle mit dem Tierschutz reden, denen anbieten, die Katzen dort herauszuholen und sie dem Tierheim zu bringen. natürlich ohne Kostenzahlung, denn es sind ja nicht Deine Katzen. Kläremitdenen ab, daß sie die beiden auch nehmen.

Dann gehst Du zur Tochter, sagst, Du würdest gern die beiden Katzen haben, packst sie in einen Korb und bringst sie ins Tierheim. Daas  ist die einfachstwe und eleganteste Lösung. Du kannst natürlöich auch Strafanzeige bei der Polizei stellen, dass es sich um Tiere handelt, die verhungern würden. Die müssen dann in jedem Fall tätig werden.
Ich würde Dir gern helfen, wenn ich in Deiner Nähe wäre. Vielleicht läßt Du mich wissen, wo in etwa Du wohnst, dann kan ich Dir noch Ansprechpartner nennen. Liebe Grüße, viel Glück und danke, daß Du etwas tust!

Tierschutzvereine sind da nicht die richtige Adresse. Sie haben keine rechtliche handhabe. Bei Tierquälerei ist das Veterinäramt zuständig.

Der Irrglaube der Tierschutz kümmert sich um Sowas hält sich leider immer noch.

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