Welche Genehmigungen brauchen Katzenzüchter?

Wenn man mit Tieren arbeitet, dann braucht man mitunter Genehmigungen. Brauchen den Katzenzüchter spezielle Genehmigungen und müssen sie vielleicht sogar noch Prüfungen ablegen? Danke für Antworten.

3 Antworten

Du brauchst weder eine Prüfung noch sonst irgendwas. Ob du die Kitten los wirst ist ne andere Sache. Ich würde mir eine Rassekatze nur kaufen, wenn ein Stammbaum vorhanden ist, der Züchter Mitglied in einem Verein ist und ich mich davon überzeugen kann, dass die Zuchteltern ein ausreichend großes Freigehege und gut gepflegt sind.

Freigehege haben*

Dazu braucht man keine Prüfung. Solange du in der Lage bist, mindestens zwei Katzen zu halten, kannst du auch züchten.


ErlaubnispflichtigeTätigkeiten nach §11 TierSchG ab 13.07.2013:

Tierein einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtunghalten (auch größere Pflegestellen) (§ 11 Abs.1Nr. 3 TierSchG)

Tierein einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, indenen Tiere gehalten oder zur Schau gestellt werden, halten (§11 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG)

Wirbeltiere,die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgeltoder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen odereinführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inlandverbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind,gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln (§11 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG)

fürDritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfürEinrichtungen unterhalten (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 TierSchG)

Tierbörsenzum Zwecke des Tausches oder Verkaufs von Tieren durch Drittedurchführen (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 TierSchG)

gewerbsmäßigWirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere undGehegewild, züchten oder halten (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 a)TierSchG)

gewerbsmäßigmit Wirbeltieren handeln (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 b) TierSchG)

gewerbsmäßigeinen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten (§ 11 Abs. 1 Nr. 8c) TierSchG)

gewerbsmäßigTiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zurVerfügung stellen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 d) TierSchG)

gewerbsmäßigWirbeltiere als Schädlinge bekämpfen (§ 11 Abs. 1Nr. 8 e) TierSchG)

gewerbsmäßigfür Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hundedurch den Tierhalter anleiten (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 fTierSchG)


Da Katzenzucht praktisch immer ein Zuschussgeschäft ist (jeder Züchter, der eine "schwarze Null" erreicht, kann sich glücklich schätzen), ist es ein Hobby und es ist keine Erlaubnis erforderlich.


Oha! Das ist ja doch eine ganze Menge, vielen Dank!

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