Verpflichtet Katzennetz zu demontieren - was nun?

Mein Katerchen, 2jahre alt, ist nur die Wohnung und den vernetzten Balkon gewöhnt - keinerlei Freigang. Er hält sich viel und gern auf dem Balkon auf (auch wenn er allein ist). Jetzt verlangt mein neuer Vermieter, das Katzennetz abzubauen. "Es beeinträchtigt das Erscheinungsbild der Wohnanlage". Kann sich meinen Kater umgewöhnen, d.h. An den Balkon ohne Netz oder muss ich nun Angst haben, dass er abstürzt, vom 3. Stock wäre das wohl nicht ungefährlich.

3 Antworten

Ich würde erst einmal deinen Kater nur unter Aufsicht auf den Balkon lassen, es sollte also immer jemand dabei sein. Wenn er dann keine "Experimente" macht kann man ihn schon mal allein lassen und ab und an ein Auge auf ihn werfen (bei meinen beiden klappt´s).

Wegen des Katzennetzes würde ich einmal beim Mieterbund nachfragen ob der Vermieter das einfach so verbieten kann.L.G.

Was für ein Katzennetz hast du denn? Evtl wäre es möglich ein dezenteres zu besorgen. Wir haben unseres von https://www.boy-katzennetze.de/ und wohnen auch im 3. Stock...unseres sieht man vom Boden aus quasi nicht.

Wenn er dann immernoch wegen des Erscheinungsbilds meckert, dann will er euch ja evtl "rausekeln". Es besteht dann halt immernoch die Möglichkeit den Rechtsweg zu gehen.

Natürlich kann es auch ohne Katzennetz funktionieren..Ich würde dieses Risiko aber auf keinen Fall eingehen und ihn dann nur noch rauslassen, wenn ich mit draußen bin.

Über die rechtlichen Aspekte könntest Du Dich zunächst z.B. bei einem Mieterverein informieren.
Vorab solltest Du in Deinem Mietvertrag nachschauen, ob (und ggf. welche) Vorschriften bzw. Einschränkungen dort zur Haustierhaltung gemacht werden.
Von Vorteil könnte es z.B. auch sein, falls das Schutznetz irgendwann nachweislich vom Vermieter (oder seinem Vorgänger) genehmigt wurde. Dito, wenn andere Mieter ebenfalls solch ein Netz montiert, und - warum auch immer - keine Aufforderung zum Rückbau erhalten haben.

Ob es sich allerdings lohnt, sich wegen eines Katzenschutznetzes auf einen Rechtsstreit mit dem Vermieter einzulassen, wage ich zu bezweifeln (erst recht, wenn es sich um ein größeres Unternehmen, eine Genossenschaft o.ä. handelt, die für langwierige Prozesse den längeren Atem haben).

Zunächst könntest Du es ja mal mit einer gütlichen Einigung mit dem Vermieter versuchen, und um Verständnis für Deine Situation werben.
Surumees guter Vorschlag, ein unauffälligeres Netz anzubringen, könnte, von Dir gemacht, beim Vermieter ja schon mal guten Willen und Entgegenkommen signalisieren.
Ein mit Teleskopstangen befestigtes, festgeklemmtes Schutznetz würde vom Vermieter zudem wahrscheinlich besser aufgenommen, als ein Netz, das unter Eingriff in die Bausubstanz (Schrauben, Dübel, etc.) befestigt wird.

Eine andere Möglichkeit bestünde notfalls darin, das Katzenschutznetz in die Öffnung der Balkontür zurück zu verlagern - etwa wie ein Fliegenschutzgitter (wobei ein "echtes" Fliegenschutzgitter für Katzen natürlich kein Hindernis darstellt, daher müsste es unbedingt ein stabiles Netz sein).
Dein Katerchen hätte dann, bei geöffneter Tür, neben der gewohnten Aussicht zumindest noch den Frischluftvorteil.

Ohne Schutznetz solltest Du deine Fellnase im 3. Stockwerk aber keinesfalls auf den Balkon lassen!
Katzen reagieren reflexartig, und wenn Dein Katerchen "im Affekt" einem vorbeifliegenden Vogel nachjagt, hast Du ohne Netz - selbst wenn Du dabei bist - keine Chance mehr, ihn zurückzuhalten.

Da Dein Kater offenbar alleine ist, solltest Du auch mal darüber nachdenken, einen Kumpel für ihn zu suchen. Katzen sind - entgegen landläufiger Meinung - keine Einzelgänger, und zu zweit wäre der "Verlust" des Balkons für Deine Samtpfote sicher viel besser zu ertragen.
Dein Katerchen und sein neuer Kumpel würden es Dir bestimmt mit einer doppelten Portion Katzenliebe danken.

Alles Gute Dir und Deiner Fellnase!

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