Katzenkitten gefunden. Ist es Diebstahl, wenn ich sie behalte?

Hallo ihr alle, ich habe eine Frage.

Wir waren gestern auf einem Geburtstag eingeladen und plötzlich waren zwei Kitten auf dem Grundstück. Die eine sah gut aus und war auch absolut fit und die andere hatte ganz offensichtlich Katzenschnupfen. Auf dem Nachbargrundstück hat ein alter Türke (nicht abwertend gemeint, er ist wirklich alt) einen kleinen "Garten" wo er sich Gänse und Kaninchen hält. Es war nicht offensichtlich dass die Katzenbabys dorthin gehörten. Weiter war auch keine Mutter zu sehen. Da ich es in meinen Augen nicht verantworten konnte, dass die kranke Katze dort bleibt habe ich beide eingefangen und zu einer Tierschützerin mit einer Katzenauffangstation gebracht.

Heute mittag rief mich mein Bekannter an auf dessen Geburtstag wir waren und erzählte mir dass der alte Mann seine Katzen sucht und ihm unterstellt er hätte sie gestohlen.

Ich hab nun gesagt dass er mich gerne anrufen kann und ich ihm erkläre dass ich nicht wusste dass es seine Tiere sind und ich sie eben zu der Auffangstation gebracht habe.

Ist es nun Diebstahl was ich getan habe? In meinen Augen war es wirklich nicht eindeutig zuzuordnen dass ihm diese Katzen gehören und selbst wenn wäre die Art der Haltung doch nicht in Ordnung, oder?

Die zweite Katze hatte die Ohren komplett voll mit Milben und das eine Auge begann auch schon ein klein wenig zu eitern.

Ich bin mir wirklich unsicher und hoffe dass ich bei euch vielleicht einen Rat bekommen könnte.

Viele Grüße

7 Antworten

Selbst wenn er dich anzeigen würde, dir würde bestimm nichts passieren, da du es ja nicht wirklich gestohlen hast. Und vorallem würde er wahrscheinlich den grösseren Ärger bekommen, wenn er sich nicht um seine Tiere kümmert!

nein. diebstahl wäre es wenn du sie mitgenommen hättest mit der festen absicht sie zu behalten und sie auch trotz des wissens, dass sie einen besitzer haben, behalten hättest. wären sie mutter- und beistzerlos gewesen wäre es vermutlich ihr tod gewesen wenn du sie gelassen hättest wo sie waren

theoretisch kann er seine kitten abholen. praktisch könnte es sein dass er nun ärger bekommt denn als besitzer hat er ne fürsorgepflicht.. das kitten gehört in ärztliche behandlung.

"Diebstahl" würde ich das auch nicht nennen, die Tiere waren ja nicht mehr auf seinem Grundstück und auch nicht in irgendeiner Art & Weise ihm zuzuordnen - das würde vermutlich jeder andere genau so sehen.

Wenn du dir über die Katzen-, oder insgesamt die Tierhaltung bei diesem Herren gedanken machst, ruf mal bei eurem örtlichen Veterinäramt an, die gucken sich das Ganze dann an & können dafür sorgen, dass die Tiere abgegeben werden müssen (natürlich nur, wenn die Zustände wirklich katastrophal sind)

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