Katzenhaltung trotz Verbot (Mietvertrag)

Hallo... Also im Vertrag steht klar und deutlich Katzen und Hunde verboten. Und der Vermieter ist (nett ausgedrückt) ein alter Griesgram, es lässt sich rein gar nichts verhandeln mit dem... wenn ich mir nun "geheim" eine Katze aus dem Tierheim hole... was haltet ihr davon? Schlimmstenfalls könnte ein Nachbar sie auf dem Balkon sehen und es eventuell petzen... Was denkt ihr?

14 Antworten

Unter diesen Umständen kannst Du keine Katze in Deiner Wohnung halten. Aber, wie wäre es mit Katzensitting, z.B. im Urlaub Katzen in deren, nicht Deinem Zuhause pflegen, füttern usw. oder in einem Tierheim einige Stunden pro Tag, soweit Du Zeit findest, dort Dich damit beschäftigen, sie brauchen dort Streicheleinheiten. Einmal lernst Du die Charaktere von Katzen kennen und lernst sonst noch sehr viel über ihre Reaktionen usw. Evtl. ziehst Du eines Tages in eine andere Wohnung, wo es erlaubt ist. Es gibt zwar mittlerweile das Gesetz, wie ich mal gelesen habe, wonach Kleintierhaltung vonseiten eines Vermieter nicht mehr verboten werden kann. Aber.......,.., das würde für Dich und bestimmt auch für das arme Tier zur Tortur.

Grundsätzlich ist das alles richtig, was hier schon steht. Du hast das unterschrieben, du musst damit leben. ABER: Laut neuer Gesetzesgebung darf ein Vermieter Haustiere nicht mehr von vornherein verbieten. Und ja, da bin ich mir sicher, hab mich kürzlich selbst genaustens informiert. Also wenn es dir wirklich wichtig ist und du das Risiko eingehen willst, den Hass deines Vermieter "zu spüren" dann nimm dir notfalls einen Anwalt, du wirst definitiv Recht bekommen.

du wirst definitiv Recht bekommen.

Das ist leider falsch...

Aber wenn es nicht verboten werden darf, warum dann nicht?

Weil laut BGH bei einer unwirksamen Vertragsklausel eine umfangreiche Interessenabwägung im Einzelfall stattfinden muss. Und die kann selbstverständlich auch ergeben, dass keine Katze gehalten werden darf...

Nicht verboten heißt nicht automatisch erlaubt...

du bekommst die Kündigung

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