Kann man Schmerzensgeld verlangen, da unserem Kater bei der Kastration der Bauch aufgeschnitten wurde (angeblich in der Karteikarte als "weiblich" geführt)?

5 Antworten

Wow, was für ein unkompetenter Tierarzt. Ich würde an deiner Stelle gar nicht mehr zu dem hin. Du kannst ihn natürlich dafür verklagen, aber Schmerzensgeld kriegt man eher nicht, weil der Kater schlecht aussagen kann, dass er Schmerzen hat.

Auf was willst du denn klagen?

Leider kann wohl nur auf Sachbeschädigung geklagt werden. Aber zumindest würde ich dem Arzt im Internet eine entsprechende Beurteilung geben und – natürlich – nie mehr hingehen.

Fehler passieren. Auch wenn das ein wirklich vermeidbarer und fahrlässiger Fehler war. Hast du denn mit dem Tierarzt geredet? Was hat er denn gesagt? Wie kommt er dir entgegen?

Tiere gelten dem Gesetz nach als "Sachen". Für Sachen gibt es kein Schmerzensgeld.

Nach dem Tierschutzgsetz gelten Tiere nicht als Sachen, das betrifft nur Schadenerrsatzgeschichten, da wird z.b. dem Besitzer nur der materielle Wert eines Tieres ersetzt, nicht der ideelle.

Schmerzensgeldansprüche sind im weitesten Sinne auch Schadensersatzansprüche. Aber egal wie nun, die Fragestellerin kann kein Schmerzensgeld geltend machen.

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