Wie halte ich meine Katzen vom Nachbargrundstück fern - riskiere ich sonst eine Anzeige?

Ich habe 2 Freigänger, die über Nachbars Grundstück laufen. Jetzt war sogar eine kurz in seiner Wohnung. Der Nachbar möchte das nicht und ist nicht gesprächsbereit - dass er sie vertreibt ist somit keine Option. Meine Frage: was kann ich tun? Mein Garten ist zu klein und kann nicht eingezäunt werden. Ggf. hilft ein Zaun zwischen unseren Grundstücken (prüfe das). Was, wenn das nicht hilft? MUSS ich dafür sorgen? Wenn ja - und wenn ich keine Lösung finde - was dann? Kann er mich aus der Wohnung rausklagen? Muss ich die Tiere abgeben?

5 Antworten

Also, als ich meine Katzen bekam, habe ich versucht mich schlau zu lesen. Dabei hatte ich, ich glaube es war das Nachbarschaftsrecht, gelesen, dass der Nachbar bis zu vier Katzen dulden muss. Ich hatte trotzdem allen Nachbarn gesagt, dass sie meine Katzen mit Wasser bespritzen sollen, wenn sie stören. Und das hat bis heute niemand getan.

Ein Nachbar von mir ist übrigens auch nicht so wirklich nett. Der hat seinem Hund andauernd gesagt: "Such die Katzen." Der Hund hatte meine Katzen dann auch in meinem Garten gesucht und verbellt. Das fand ich nun wieder gar nicht so lustig. Inzwischen herrscht so was wie "Waffenstillstand" zwischen uns.

Vielleicht gelingt Dir das ja auch.

Nein, Du musst weder Deine Tiere abgeben, noch kann Dir Dein Nachbar was, denn laut Gesetz müssen Katzen auf dem Grundstück geduldet werden. Er kann Dich also weder rausklagen, noch sonst etwas tun.

Keine Angst. Katzen kann man nicht vorschreiben, wo sie hin dürfen und wo nicht.

"Leider ist die Rechtssprechung in vielen Fällen strittig, da es zu diesen Fragen keine gültige Rechtsnorm, sonder nur Einzelfallentscheidungen gibt. Die Auslegung von Gesetzen lässt dabei einen relativ großen Spielraum zu."

http://www.bmt-tierschutz.de/katzen-freigang/

"Die Katze in Nachbars Garten
(...)Grundsätzlich muss ein Gartenbesitzer das Streunen von Katzen in seinem Garten tolerieren. (...) Zur „Duldung“ gehört allerdings auch, dass die Katze jagt und auch mal eine kleine Hinterlassenschaft zurücklässt."

Das klingt für mich als könnte mir erst mal nichts passieren? Aber so ganz eindeutig scheint es nicht? Im Mietvertrag ist Katzenhaltung explizit geduldet...

in deiner Wohnung ist die Katzen-Haltung ggf. erlaubt !

einen oder gar zwei Streuner auch permanet deinen Nachbarn belästigend zuzumuten ist sicher nicht im Mietvertrag geregelt.

Ist wie gesagt rechtliche Grauzone

Naja, "belästigen" ist jetzt auch schwer rechtlich zu interpretieren (1x/Woche, 3x/Tag...?). Sie sitzen auf seinem Grundstück, er verscheucht sie, sie sind weg. 
Ich habe jetzt gelesen, dass sie auf dem Grunstück sein dürfen, ich aber dafür Sorge tragen muss, dass Sie nicht durch z.B. offene Terrassentüren gehen - weißt du da wie die Lage ist?

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