Katzenhaltung ( Freigänger ) erst vom Vermieter im Mietvertrag erlaubt und nun in Frage gestellt?

Hallo Zusammen , es geht hier um meine Tochter, die in eine Mietwohnung gezogen ist und der Vermieter hat schriftlich im Mietvertrag der Haltung Ihrer Freigängerkatze zugestimmt! Dies war jetzt anderthalb Jahre auch OK so, bis ein neuer Mieter in das 6-Familienhaus eingezogen ist, der, so wie es aussieht, keine Katzen mag .

Er lässt obwohl ihn meine Tochter freundlich darauf hingewiesen hat, die Katze immer wieder in den Hausflur und beschwert sich dann, das die Katze sich dort aufhält und auch schon aus der Not heraus uriniert hat. Nach Beschwerden durch Hausverwaltung und Vermieter hat meine Tochter einen Katzenschrank mit verstecktem Klo gekauft und den nach Absprache und Unterschriften von allen Mietern, dass dieser nicht stören würde, aufgestellt ! Seither war keine Verunreinigung mehr durch die Katze.

Der Vermieter hatte aber vorab bei der ersten Beschwerde sofort eine Abmahnung geschrieben und verlangt nun, den Schrank wieder zu entfernen! Dies alles ist auch gemacht worden, aber nun hat er Ihr angedroht, dass wenn die Katze noch einmal im Hausflur gesichtet würde, sie diese abschaffen müsste! Die Katze kommt normalerweise immer über den Balkon (Paterrewohnung ) in die Wohnung, es sei denn der besagte neue Mieter lässt sie wieder in den Hausflur! Alle anderen Parteien lieben die Katze! Kann hier wirklich verlangt werden, dass die Katze abgeschafft wird? Über Eure Antworten würde ich mich freuen!. Brigittes5

3 Antworten

Neuer Vermieter hin oder her, sie hat einen Mietvertrag, indem die Katze erlaubt ist. Somit muss er erstmal die Mietvertrag außerkraft setzten bevor er irgendwelche Anforderungen stellen kann. Wahrscheinlich hat er aber beim Kauf der Wohnungen / Wohnung zugestimmt die aktuellen Mietverträge zu übernehmen. Das erschwert ihm dann so Einiges.

Es ist kein Neuer Vermieter lediglich ein neuer Mieter !

Oh sorry, habe mich verlesen. Ja der kann sich ja schon gleich dreimal nicht beschweren, das ist nicht seine Liga.

Ich würde Unterschriften der Mieter sammeln, die die Katze mögen. Außerdem würde ich mit dem neuen Mieter in Ruhe sprechen und ihn dringend bitten, die Katze nicht mehr in den Hausflur zu lassen. Wenn die Katze ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist, kann sie nicht einfach wieder verboten werden, nur weil EIN Mieter sich da irgendwie beschwert. Er ist ja der eigentliche Grund, warum es nach dieser Zeit zu Ärgernissen gekommen ist. Deine Tochter sollte sehen, dass die Katze ausschließlich über den Balkon zurück in die Wohnung kommt.

Unterschriften hat sie schon gesammelt worin von allen bestätigt wird das die Katze keinen stört aber die Interessieren den Vermieter  nicht ! Und es ist kein Neuer Vermieter sonder ein neuer Mieter der die Katze immer in den Hausflur lässt meine Tochter lässt die Katze nur über den Balkon rein .

Die Haltung einer Katze IN der Wohnung lässt sich nicht untersagen (Kleintierklausel), wohl aber der Aufenthalt der Katze im Hausflur.

Diesbezüglich hat der Vermieter absolut Recht.

Stelle sicher, dass die Katze nicht mehr den Hausflur betreten kann und stelle insbesondere sicher, dass der Mieter, der sich beschwert hat, nicht durch Gerüche (Fäkalien in der Mülltonne ! ) oder Katzenhaare belästigt werden kann.

Das Interesse des Menschen überwiegt das Interesse der Katze.

Das stimmt leider nicht.

Katzen zählen nicht zu Kleintieren. 

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